| JOPEMAN
PEDRO ALCARAZ, S.L. kennt und respektiert die Gesetzgebung für den persönlichen
Datenschutz (Grundgesetz 5/92 y Art. 197 des neuen Strafgesetzes),
welche eine Reihe an Verpflichtungen im Zusammenhang mit der
Verarbeitung von Daten persönlichen Charakters anordnet, wobei das
Verbot der Überlassung von Personendaten ohne entsprechender
Befugnis des Datenträgers hervorzuheben ist. |